IMMOBILIE SELBST VERKAUFEN

Eine Immobilie zu verkaufen ist nicht so einfach. Verkäufer müssen den Wert ihrer Immobilie ermitteln, ständig Anfragen beantworten und Besichtigungen durchführen; und nach zahlreichen Besichtigungsterminen ist dann ein Käufer gefunden oder aber auch nicht. Folgende drei Schritte sollten Sie deshalb beim Immobilienverkauf beachten:

 

1. Unterlagen

Stellen Sie sämtliche wichtige Unterlagen wie Grundbuchauszug ggf. Teilungserklärung bis hin zum Energieausweis zusammen. Wichtig für den Verkauf über Internetplattformen, sind natürlich die Fotos und der Grundriss der zu verkaufenden Immobilie, da diese den ersten Eindruck vermitteln.

Handelt es sich bei Ihrer zu verkaufenden Immobilie um eine Eigentumswohnung, sind zudem Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die Teilungserklärung nötig.

 

Immobilienexposé (Fotos & Grundriss)

Ihr Immobilienexposé sollte nicht nur -wie bereits zuvor schon erwähnt- gute Fotos und einen anschaulichen Grundriss enthalten, sondern auch eine gute und exakte Beschreibung Ihres Objekts. Somit erzielen Sie einen rundum guten ersten Eindruck Ihrer Immobilie bei potenziellen Käufern.

 

Der Verkaufspreis

Verkaufswillige Eigentümer haben es nicht so einfach mit der Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises Ihrer Immobilie. Entsprechende Berechnungsverfahren mit denen Immobilienmakler und Gutachter eine exakte Berechnung durchführen sind sehr komplex. Das Erstellen lassen eines solchen Immobiliengutachtens ist zudem nicht gerade günstig.

Somit ist nur ein Vergleich mit ähnlichen Angeboten möglich, der Ihnen zumindest bereits erste Anhaltspunkte zu einem möglichen Verkaufspreis gibt. Ein guter Verkaufspreis sollte nicht zu hoch und nicht zu niedrig sein. Bei einem zu niedrigen Preis verzichten Sie auf einen Teil des möglichen Erlöses; ein zu hoher Verkaufspreis kann den Verkauf verhindern.

Zu beachten ist zudem, dass bei langer Einstellzeit einer Immobilie auf einem Internetportal und anschließender Preisreduzierung, potenzielle Käufer aufgrund der plötzlichen unter Umständen erheblichen Verkaufspreisreduzierung skeptisch werden könnten. Dies wiederum zögert einen Immobilienverkauf weiterhin hinaus.

 

2. Anzeige schalten

Der Immobilienverkauf ist eine oft unterschätzte Angelegenheit, da hierbei an vielen Stellen Stolperfallen lauern, die im schlechtesten Falle zur anschließenden Haftung bzw. zum Schadensersatz führen.

Zumal im nächsten Schritt das Schalten der Anzeige bevorsteht, sollten Sie sich nunmehr entschieden haben, ob Sie einen Fachmann mit dem Verkauf beauftragen oder ob Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen.

Bei der Vermarktung sollte man auf mehrere Kanäle (print & online) setzen. Die meiste Resonanz erhält man jedoch online. Aufgrund der Vielzahl von Verkaufsangeboten online muss Ihre eingestellt Immobilie daher aus der Masse herausstechen. Am Besten gelingt dies mit aussagekräftigen Bildern und einer detaillierten Beschreibung.

 

3. Verkauf

Kaufinteressenten haben sich gemeldet, Besichtigungstermine wurden ausgemacht. Nun sollte das Haus bzw. die Wohnung gelüftet und aufgeräumt sein, denn der erste Eindruck zählt.

Als Verkäufer sollten Sie Fragen zur Immobilie beantworten können und Unterlagen griffbereit haben. Bleiben Sie bei der Besichtigung stets freundlich und selbstbewusst. Versteckte Mängel dürfen Sie dabei nicht verschweigen, insofern diese Ihnen bekannt sind. Dies wird andernfalls von Gerichten als arglistige Täuschung gewertet, was später kostspielige Folgen haben kann.

Haben Sie einen Käufer gefunden, müssen Sei einen Termin beim Notar zur Erstellung und Unterzeichnung des Kaufvertrages ausmachen. Der Notar ist nicht parteiisch und erläutert beiden Seiten die Feinheiten des Kaufvertrags.

Bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages bei Notar, muss der Käufer eine Finanzierung abgeklärt haben und den Verkäufer einen entsprechenden Nachweis darüber vorlegen. Ein Vertrag ist schnell unterschrieben, doch wenn sich später herausstellt, dass der Käufer nicht zahlen kann, muss der Vertrag zumeist rückabgewickelt werden.

Haben beide Seiten unterschrieben, trägt der Notar trägt im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung – einen Vermerk des Kaufes –ein. Erst danach tätigt der Käufer die Zahlung. Sobald der Kaufpreis auf Ihrem Konto ist, kümmert sich der Notar um die endgültige Umschreibung der Immobilie und die Änderung des Grundbucheintrags.

Somit haben Sie alles geschafft und Ihre Immobilie ist verkauft!

 

 

Sollten Sie eine kompetente Beratung für den eigenhändigen Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, rufen Sie uns unverbindlich an. Wir können Ihnen bei der Gestaltung von richtigen Anzeigen und auch bei der Erstellung von Unterlagen wie z.B. Exposé helfen.